Urteil gegen eine Lehrerin mit Kopftuch in Berlin: Das Arbeitsgericht weist die Klage einer Frau ab, die mit Kopftuch an einer Grundschule unterrichten will. Laut Gericht muss sie akzeptieren, dass sie entgegen ihres eigenen Wunsches an einer Berufsschule eingesetzt wird.Die Entscheidung beruht auf dem Berliner Neutralitätsgesetz für den öffentlichen Dienst.O-Ton Martin Dreßler, Arbeitsgericht Berlin:'Dieses Neutralitätsgesetz sieht vor, dass innerhalb von einer Schule, aber auch anderer staatlicher Räume, religiöse Symbole nicht getragen werden dürfen - insbesondere von Lehrern und Lehrerinnen nicht.'Damit ist das Berliner Neutralitätsgesetz verfassungskonform. Die Religionsfreiheit der Frau muss daher laut Gericht 'hinter dem schützenswerten Interesse des Landes Berlin an einer religionsneutralen Ausgestaltung der Grundschulen zurückstehen'.Eine unerlaubte Benachteiligung der Klägerin wegen ihrer Religion liegt demnach nicht vor. Gegen das Urteil kann noch Berufung beim Landesarbeitsgericht eingelegt werden.
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